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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENDie folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Angebote von DIANA SPORTREISEN GMBH.1. Abschluss des Reisevertrages, Anmeldung, Reisebestätigung, Datenverarbeitung 1.1 Sie können Ihre Reise schriftlich, telefonisch oder auch persönlich buchen. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage unserer Ausschreibung an. 1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch uns in Gescher zustande. 1.3 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder bei ausdrücklicher und gesonderter Erklärung wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. 1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch Anzahlung oder Zahlung erfolgen kann.1.5 Liegen Ihnen unsere Reisebedingungen bei Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang, so ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen. 2. Bezahlung2.1 Mit Ihrer Anmeldung, jedoch spätestens 1 Woche nach deren Eingang bei uns, ist eine Anzahlung erforderlich,a) bis € 999,– Reisepreis € 100,– je Person b) ab € 1.000,– Reisepreis € 200,– je Person. 2.2 Restzahlung: Um zu gewährleisten, dass Sie frühzeitig (ca. 1 Woche) vor Reiseantritt über vollständige und endgültige Reiseunterlagen verfügen, bitten wir Sie, die Restzahlung (unter Beachtung der Überweisungsdauer) so rechtzeitig zu überweisen, dass DIANA SPORTREISEN spätestens 20 Tage vor Reiseantritt über den vollen Reisepreis verfügt. Bei verspätetem Zahlungseingang müßten Sie die Reiseunterlagen in unserem Büro in Gescher abholen. Ein Versand derselben erfolgt nur nach vollständigem Eingang des Reisepreises auf unserem Konto. 2.3 Können wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen oder ist unser Alternativangebot von Ihnen nicht angenommen worden, werden wir den von Ihnen eventuell bereits geleisteten Anzahlungsbetrag unverzüglich zurückerstatten. 2.4 Wenn der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Berechnung von Schadenersatz in der Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren. 3. Leistungen3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer jeweiligen Ausschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrück- lichen schriftlichen Bestätigung. 3.2 Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen nicht in Anspruch nehmen (z. B. weil Sie Ihren Urlaub vorzeitig abbrechen), ist in bestimmten Fällen eine teilweise Rückerstattung möglich. Sie kann jedoch nur erfolgen, wenn der Leistungsträger auf seinen Anspruch verzichtet und uns eine Gutschrift über den Wert der nicht beanspruchten Leistung zuleitet. 3.3 Auf Flugzeiten haben wir keinen Einfluss, da diese von den einzelnen Fluggesellschaften festgelegt werden. Haben Sie Verständnis dafür, dass Abflüge auch am späten Nachmittag oder Abend bzw. am frühen Morgen erfolgen können. Zur Abfertigung der Flüge müssen Sie 2 Stunden vor Abflug am Schalter der jeweiligen Fluggesellschaft/Abfertigungsorgan sein. 3.4 Die Mitnahme von Fahrrädern ist grundsätzlich möglich. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Beförderung von Sondergepäck zwar von uns bei der Fluggesellschaft angemeldet wird, diese jedoch kein Vertragsbestandteil ist. Verantwortlich hierfür ist ausschließlich das jeweilige Flug/Beförderungsunternehmen ! 4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 4.2 Von Leistungsänderungen werden wir Sie, soweit möglich, unverzüglich in Kenntnis setzen und Ihnen ggfs. kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. 4.3 Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (Änderungen der Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife und Ähnliches) in dem Umfang möglich, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigen, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung/Rechnung bei Ihnen und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 10 % des Reisepreises sind Sie innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt von der Reise berechtigt. 4.4 Informieren Sie sich bitte spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bei unserer Reiseleitung über die genauen Flugzeiten. In der Regel können Sie diese Zeiten dem Informationsmaterial im Hotel entnehmen. Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug verpassen, gehen daraus ggfs. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten. 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson, Stornoschutz5.1Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Ihre Stornierung muss in jedem Falle schriftlich per Post oder per Fax vorgenommen werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei DIANA SPORTREISEN GmbH in Gescher. 5.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verlangen die Leistungsträger einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen. Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr von € 55,–. Diese Gebühr ist nicht im Stornoschutz eingeschlossen..5.3 Die Höhe der Stornokosten richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel stellen sich die erstattungsfähigen Kostenpauschalen, die uns im Falle Ihres Rücktritts je angemeldetem Teilnehmer berechnet werden, wie folgt:bis 30 Tage vor Reisebeginn 25 %ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 %ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 75 %ab 7. Tag vor Reisebeginn + „No show” 100 %Bei Fernreisen und Etappen-Fahrten ist eine Abweichung von diesen Rücktrittsgebühren möglich, da die Leistungsträger ggfs. höhere Stornierungsgebühren fordern. Wir sind berechtigt, die Rücktrittsgebühren in voller Höhe zu berechnen. 5.4 Werden nach Buchung der Reise Änderungen gewünscht bzw. vorgenommen, so berechnen wir bis 30 Tage vor Reiseantritt eine Änderungsgebühr von € 35,– je Reiseteilnehmer. Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der gebuchten Reise möglich. 5.5 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, so sind wir berechtigt, für die Kosten der gewünschten Umbuchung eine Pauschale von € 35,– je Person zu berechnen. 5.6 Der obligatorische Stornoschutz hat folgende Bedingungen:Leistungsumfang: Bei Nichtantritt der Reise Ersatz der dem Reiseveranstalter geschuldeten Rücktrittskosten, nicht jedoch Mehrkosten durch geänderte Zimmerbelegung. Bei Abbruch der Reise Ersatz zusätzl. Rückreisekosten (nur bei Pauschalreisen).Gründe für die Inanspruchnahme: Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung, Schwangerschaft, erheblicher Sachschaden am Eigentum infolge von Elementarereignissen oder Straftaten Dritter.Risikopersonen: Versicherte Reiseteilnehmer, Verwandtschaft 1. GradesSelbstbehalt: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, jedoch mindestens € 30,– je versicherter Person.Achtung: Sie müssen Ihre Reise, sobald Sie erfahren, dass Sie nicht teilnehmen können, unverzüglich stornieren. Die Hoffnung auf Genesung bis zum Reisetermin ist kein Grund, die Stornierung hinauszuschieben. Wenn Sie verspätet stornieren, gefährden Sie den Versicherungsschutz Stornierung eines Mietrades: Wird ein reserviertes Mietrad storniert, so berechnet der spanische Leistungsträger eine Gebühr von 1 26,–. Diese Gebühr ist nicht durch den Stornoschutz abgedeckt. 6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter6.1 Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl, auf die in der Ausschreibung ausdrücklich hingewiesen wird, nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie dann unverzüglich zurück. 7. Höhere Gewalt7.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wir zahlen dann den von Ihnen gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, können aber für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. 7.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall werden wir die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere werden Sie, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsah, zurückgeführt. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung werden von Ihnen und uns je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen Mehrkosten Ihnen zur Last. 8. Gewährleistung8.1 Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. 8.2 Bei evtl. auftretenden Leistungstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. 8.3 Sollten Sie Beanstandungen haben, die im Zusammenhang mit den von uns zu erbringenden Reiseleistungen stehen, so wenden Sie sich bitte sofort an die von uns beauftragte Reisebegleitung. Sie wird sich umgehend um Abhilfe bemühen. Unsere Reisebegleitung ist nicht befugt, Beanstandungen zu bestätigen bzw. Ansprüche anzuerkennen. 8.4 Sollte Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren gehen oder beschädigt werden, müssen Sie unbedingt an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft eine Schadensanzeige (P. I. R.) erstatten. Stellen Sie einen Schaden an Ihrem Gepäck erst nach Rückkehr nach zuhause fest, so ist eine Schadensmeldung an die entsprechende Fluggesellschaft unbedingt innerhalb von 7 Tagen nach Rückkehr zu stellen. Falls Sie eine Gepäckversicherung abgeschlossen haben, so ist diese innerhalb von 31 Tagen nach Rückkehr von der Reise zu informieren. 9. Haftung, Verjährung9.1 Wir haften als Reiseveranstalter für die gewissenhafte Reisevorbereitung und Abwicklung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung. 9.2 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, worauf wir in der Ausschreibung ausdrücklich hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen, worauf Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden. 9.3 Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Mieträder, Ausflüge etc.) und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reisebegleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht. 9.4 Kommt uns als Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers bei Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. 9.5 Unsere Haftung aus dem Reisepreis ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird. Die Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde oder wir als Leistungsträger in Anspruch genommen werden. 9.6 Die sportliche Betätigung erfolgt immer auf eigene Gefahr. Für Schäden, die durch Unfälle beim Radsport entstehen, haften wir in keinem Falle, auch dann nicht, wenn Sie in einer Gruppe mit einem unserer Mitarbeiter gefahren sind. Für die Einhaltung der jeweiligen StVO. (auch der Helmpflicht), sind Sie selbst verantwortlich. 9.7 Wir empfehlen in diesem Zusammenhang dringend den Abschluss einer Reiseversicherung bzw. eines Komplettschutzes.Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende schriftlich geltend machen.9.8 Alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund; verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise, es sei denn, Sie beruhen auf einem von uns zu vertretenen anfänglichen Unvermögen.Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren drei Jahre nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. 10. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-und Gesundheitsbestimmungen10.1 In unseren Ausschreibungen oder in jedem Fall rechtzeitig vor Reisebeginn übersenden wir Ihnen Informationen für alle bei Ihrer Reise notwendigen Formalitäten. Bitte beachten Sie diese sorgfältig, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich.Die Informationen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für Ausländer oder Inhaber eines Fremdenpasses können andere Bestimmungen gelten. Bitte beachten Sie auch einschlägige Veröffentlichungen, da bekanntlich die in der Überschrift genannten Vorschriften laufend Änderungen unterliegen können. 10.2 Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise. 11. Allgemeine Bestimmungen11.1 Alle Angaben in unseren Ausschreibungen werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Ausschreibungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung. 11.2 Für Druck- oder Rechenfehler wird nicht gehaftet. 11.3 Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 11.4 Gerichtsstand ist Borken. DIANA SPORTREISEN GMBH Paul-Keller-Straße 4 · 48712 Gescher Tel. 02542 - 95610 · Fax 02542 - 956129 e-mail: dianasport@aol.com www.dianasport.de |
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